Fond zur Förderung der Jugendarbeit

Worum gehts?

Aus einem gesonderten Fond des BDKJ Kreisverbandes Gütersloh könnne Vorhaben der Ortsgruppen und mittleren Ebenen der BDKJ Mitgliedsverbände gefördert werden.

Der BDKJ Kreisverband Gütersloh möchte hiermit die Jugendarbeit außerhalb der Freizeit- und Bildungsarbeit unterstützen. Hierbei kann es sich auschließlich nur um Sachwerte handeln (z.B. Renovierung des Jugendraums, Anschaffung von Gesellschaftsspielen, o.Ä.). Förderungen von Fahrten, Partys etc. sind prinzipiell ausgeschlossen

Der Vorstand des BDKJ Kreisverbandes Gütersloh entscheidet allein über die Vergabe der Mittel. Der Vorstand entscheidet nach Eingang aller Anträge eines Förderzeitraums, Welcher Antrag in welcher Höhe gefördert wird. Ein Förderzeitrum umfasst vier Monate, diese enden jeweils zum 30.4., 31.8., 31.12. Gefördert werden pro Antrag und pro Gruppe maximal 250€.

Förderantrag

Stell deinen Förderantrag direkt hier im untenstehenden Formular!

    Weitere Fördergelder beantragt?


    Der geförderte Betrag kann ausschließlich auf ein eigenständig geführtes Konto der Jugendgruppe ausgezahlt werden.